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Bereichsbild: Arbeit und Ausbildung

Menschen mit Behinderungen

Eine Behinderung kann jeden treffen. Sie kann bei einem Kind bereits vor der Geburt vorhanden sein, durch die Geburt oder einen Unfall eintreten, bei der Arbeit oder durch eine Krankheit entstehen. Eine Behinderung kann aber auch Folge eines Kriegsdienstes, einer Kriegsgefangenschaft, politischer Haft oder bleibende Folge von Impfschäden oder Gewalttaten sein.

Der Begriff der Behinderung und der Schwerbehinderung sowie die Beschreibung, welche Personen Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt sind, ist in § 2 des Sozialgesetzbuch IX  definiert.