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Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Seit 1994 ist im Grundgesetz geregelt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Um dieses Benachteiligungsverbot umzusetzen, sind in den letzten Jahren einige neue Gesetze in Kraft getreten. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (2000) und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (2001) hat die Bundesregierung im Jahr 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes verabschiedet.
Dieses Gesetz, das grundsätzlich nur für die Behörden des Bundes gilt, will allen Menschen die gleiche Chance geben, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Mit dem allgemeinen Verbot, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen, wendet es sich gegen diskriminierendes Verhalten und ausgrenzende Bedingungen. Zentral ist auch die Regelung der Barrierefreiheit. Danach sollen alle Lebensbereiche – von der Bushaltestelle bis zur Internetseite - so gestaltet werden, dass sie grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sind viele Landesgesetze gefolgt, so auch Ende 2004 das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz, zuletzt geändert 2009.
Viele andere Bundes-, Landes- und kommunale Regelungen tragen dazu bei, die Chancen auf eine gleichberechtigte Teilhabe und auf ein selbstbestimmtes Leben zu verbessern.
Querverweise und Links:
- Rechtliche Grundlagen:
- Übereinkommen Vereinte Nationen
- SGB IX
- Sozialgesetzbuch XII
- Eingliederungshilfe - Verordnung
- Hessisches Ausführungsgesetz zum SGB XII
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Behindertengleich - stellungsgesetz des Bundes
-
Hessisches Behinderten - Gleichstellungsgesetz
leichte Sprache - Landesblindengeld - Gesetz
-
Ausführungsverordnung zum HessBGG
in leichter Sprache -
Hessische VO - barrierefreie Informationstechnik
in leichter Sprache
- Broschüren:
- Menschenrechte und Behinderung
- Weitere Informationen:
- Hilfe zur Pflege
- Familienratgeber