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Rechtliche Grundlagen
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK)
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention- BRK) legt weltweit die Rechte von ca. 650 Mio. behinderten Menschen in einem universalen Dokument nieder. Die Konvention versteht sich als Vereinbarung zur Konkretisierung und Präzisierung allgemeiner Menschenrechte im Hinblick auf die spezifischen Lebenslagen, aber auch der besonderen Gefährdungen von Menschen mit Behinderungen. Die Bundesrepublik Deutschland hat von Beginn an den Verhandlungen in einer herausgehobenen Rolle teilgenommen und das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Durch Bundesgesetz ist die BRK zum 1. Januar 2009 innerstaatlich in Kraft getreten, am 26. März 2009 ist die BRK für Deutschland völkerrechtlich verbindlich geworden.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen genießt international einen hohen Stellenwert, was sich unter anderem an der kontinuierlich steigenden Zahl der Ratifikationen ablesen lässt. Die derzeitigen Diskussionen auf internationaler Ebene konzentrieren sich auf die Auslegung des Übereinkommens und Fragen der Umsetzung. International kristallisieren sich zurzeit die Themen Barrierefreiheit, die Entwicklung wohnortnaher Dienstleistungen, Bildung und rechtliche Handlungsfähigkeit heraus. Die Entwicklungsländer betonen den Zusammenhang zwischen der Politik für Menschen mit Behinderungen und der Entwicklungszusammenarbeit. Der Hintergrund liegt im Zusammenhang zwischen Armut und Behinderung, fehlenden Ressourcen und fehlender Expertise.
Auf der nationalen Ebene soll ein Aktionsplan die Umsetzung der Konvention unterstützen. Der Hessische Landtag hat im Dezember 2009 beschlossen, dass die hessischen Aktivitäten zur Umsetzung des Übereinkommens eng mit der Bundesregierung sowie den übrigen Bundesländern abgestimmt werden sollen.
Die Umsetzung der Konvention ist nicht zuletzt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft setzt voraus, dass als Bürgerinnen und Bürger zur Akzeptanz und Inklusion beitragen.
Dabei strebt die Hessische Landesregierung bei der weiteren Umsetzung der Konvention insbesondere die Mitwirkung und enge Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen in Hessen sowie ihrer Organisationen an.
Gemeinsam mit dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit am 17. März 2010 eine landesweite Tagung durchgeführt, um erste Aspekte zur Umsetzung der Konvention zu erörtern. Eingeladen hierzu sind insbesondere die Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen sowie alle sonstigen am Verfahren beteiligten Institutionen.
Querverweise und Links:
- Rechtliche Grundlagen
- Behindertenrechtskonvention - Einfache Sprache
- Behindertenrechtskonvention - Schwere Sprache